Steglitz-Zehlendorf nimmt mit seinen rund 308.000 Einwohnern den 23. Platz im Städte- Einwohner-Ranking in ganz Deutschland ein. Die Bezirksverwaltung besteht aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Bezirksamt. Die Bezirksverordneten werden von den wahlberechtigten deutschen Bürgern sowie den Staatsangehörigen aus Ländern der Europäischen Union, die im Bezirk leben, gewählt. Auf Bezirksebene gilt eine Sperrklausel von drei Prozent. Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und den Bezirksstadträten und ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde.
Die BVV ist die „politische Volksvertretung“ in den Bezirken und kontrolliert das Handeln des Bezirksamts. Die Arbeit der Bezirksverordneten ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und findet überwiegend in den Nachmittags- und Abendstunden statt. Die meisten Bezirksverordneten gehen einer hauptberuflichen Tätigkeit nach.
Doch wer kennt den Bezirksbürgermeister, die Stadträte oder die Bezirksverordneten in der BVV? Sicherlich gibt es einige an Lokalpolitik Interessierte, die diese Fragen beantworten können, doch tappen leider eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürger hier im Dunkeln. Dabei sind die BVV und das Bezirksamt ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen oder Initiativen und der Landesverwaltung sowie dem Abgeordnetenhaus.
Zeitaufwand
Die Arbeit eines Bezirksverordneten ist vielfältig und abwechslungsreich. Einerseits wird die politische Arbeit in den Fraktionssitzungen vorbereitet, in den jeweiligen Ausschüssen beraten und abschließend im Plenum behandelt. Die Plenumssitzung findet einmal im Monat statt und ist der Ort der Debatte.
Andererseits nehme ich als Bezirksverordneter repräsentative Aufgaben im Bezirk wahr: Treffen mit Bürgerinitiativen, Vereinen, freien Trägern, Investoren und Honoratioren tragen zur Meinungsbildung bei und setzen Impulse für die bezirkliche Arbeit. Offizielle bezirkliche Termine, wie zum Beispiel Kranzniederlungen oder Treffen mit Nachbargemeinden aus Brandenburg, sind ebenfalls Teil der Tätigkeit.
Im Schnitt nimmt ein Bezirksverordneter innerhalb eines Monats an drei Fraktionssitzungen, drei Ausschusssitzungen und dem Plenum teil. Der Zeitaufwand ist unterschiedlich, wobei man sagen kann, dass keine Sitzung unter drei Stunden dauert, die Dauer des Plenums liegt in er Regel sogar bei fünf Stunden.
Ich selbst habe monatlich drei Fraktionssitzungen, drei Ausschüsse, zwei Treffen des Ältestenrats und das Plenum, die mit einer Aufwandentschädigung bedacht werden. Hinzu kommen der Fraktionsvorstand, Bürgersprechstunden, Vor-Ort-Termine bei Bürgern ebenso wie Einladungen von Vereinen oder Kleingarten-Kolonien. Nicht zu vergessen sind zudem regelmäßige Parteiverpflichtungen. Mein Zeitkonto wird in den sieben Tagen einer Woche mit rund 35 Stunden belastet.
Aufwandsentschädigung
Die Bezirksverordneten sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Prozent der Diät eines Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus. Derzeit beträgt diese Entschädigung 937,50 Euro pro Monat. Hinzu kommen 31 Euro für die Plenumssitzung und 41 Euro Fahrgeld. Für eine Fraktions- und Ausschusssitzung erhält der Bezirksverordnete jeweils 20 Euro Sitzungsgeld. Die herausgehobenen Funktionen als Fraktionsvorsitzender, BVV-Vorsteher und stellvertretender BVV-Vorsteher erhalten für ihren zeitlichen Mehraufwand eine erhöhte Grundentschädigung.
Mandatsträgerabgabe
Die Mitglieder der SPD-Fraktion geben rund ein Viertel ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung an den SPD-Kreis Steglitz-Zehlendorf in Form der sogenannten Mandatsträgerabgabe ab.